Alles Recht

RPS, ELA , ESAB - Richtlinien & Empfehlungen

Nach Recherchen der Bürgerinitiative Tunzenberg gibt es keine zwingenden Gründe - keine rechtlichen Hindernisse -, die eine Ersatzpflanzung für die gefällten Pappeln unmöglich machen. Im Gegenteil: Vergleichbare Beispiele aus anderen Gemeinden zeigen, dass solche Pflanzungen von Straßenbäumen sehr wohl möglich sind. (siehe Leserbrief "Wo ein Wille da ein Baum" u.a. zu Ersatzpflanzungen in Mariaposching )

Fakt: Es handeldet sich um eine Gemeindeverbindungstraße - nicht um eine Kreis-, Staats- oder Bundesstraße.

Die folgenden Richtlinien und Empfehlungen wurden nicht für Gemeindestraßen formuliert und sind für solche nicht bindend.

RPS (2009) - Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009

  • sind RICHTLINIEN, KEIN GESETZ
  • sie stellen den Stand der Technik dar
  • sie gelten zunächst auf BUNDESFERNSTRASSEN; nicht auf ORTSVERBINDUNGSSTRASSEN
  • in den RPS werden die „vielzitierten“ 4,50 Meter Abstand von Hindernissen zum Fahrbahnrand aufgeführt. Dieses gilt aber ausdrücklich nur für den Anwendungsfall (also für BUNDESFERNSTRASSEN)
  • Die RPS enthält einen „Lex Alleen“, welcher Nachbepflanzungen (auch in näherem Abstand zur Fahrbahn) ausdrücklich erlaubt. (Nachdem nach Aussage der Gemeindeverwaltung Mengkofen die früheren Alleebäume aufgrund Erkrankungen entfernt werden mussten sind Ersatzpflanzungen entsprechend als Nachbepflanzungen zu sehen.)

ELA - Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau, Ausgabe 2013

  • In den ELA werden die Inhalte und die Methoden der landschaftspflegerischen Ausführung erläutert. Sie enthalten praxisorientierte Regelungen zur Ausführungsplanung, zur Bauausführung, zur Pflege und Unterhaltung landschaftspflegerischer Maßnahmen, zum Erwerb und zur Verwaltung der Flächen, zur Kontrolle und zur Bestandsdokumentation.
  • Ein Teil der ELA sind die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege (RAS-LP). RAS-LP1 ist seit 2012 ersetzt durch die: RLBP (Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau). RAS-LP2 ist ersetzt durch die: ELA (Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau).
  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI führt zur ELA aus:
    „ … Die Ausführung des Straßenbegleitgrüns und der landschaftspflegerischen Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben der Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA), Ausgabe 2013 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die Straßenbepflanzung erfüllt verschiedene Zwecke, insbesondere sind landschaftsökologische und landschaftsgestalterische wie auch verkehrstechnische und bautechnische Belange zu nennen. Die Verkehrssicherheit ist dabei zu beachten.“

ESAB (2006) - Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume

  • Die ESAB sieht ein „gestuftes Verfahren“ vor, Maßnahmen je nach „Auffälligkeit hinsichtlich Unfällen mit Aufprall auf Bäume“. Das Entfernen von Bäumen ist dabei dann als „ultima ratio“ zu sehen.
  • Die Nachrüstung von passiven Schutzeinrichtungen steht dabei gemäß den ESAB bei Bestandsstrecken gegenüber dem Entfernen von Bäumen im Vordergrund.

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