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Stellungnahmen des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

BN-Stellungnahme zur Bauleitplanung Mengkofen Süd - Entwurfsfassung vom 29.06.2017

BN Stellungnahmen Bis zum 7.7.2017 lagen in der Gemeinde die Planungsunterlagen zur Bauleitplanung Mengkofen Süd im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Der BN hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet und fristgemäß abgegeben. Die Kritiken des BN zu den Planungsunterlagen sind gravierend. Die Stellungnahme wurde daher nur vorläufig erstellt und aufgrund mehrerer, der Öffentlichkeit nicht zugänglicher Dokumente eine Fristverlängerung beantragt. Die Frist soll um 4 Wochen nach Zustellung der fehlenden Unterlagen verlängert werden. Der BN empfielt außerdem die Änderung des Flächennutzungsplans vom Verfahren zur Bauplanung zu entkoppeln und getrennt zu behandeln.

Zusammenfassend stellt der Bund Naturschutz folgendes fest:
1. Die vorliegenden Unterlagen sind aus unserer Sicht für eine ordnungsgemäße Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange unzureichend. Eine Überarbeitung der Unterlagen und eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwingend erforderlich.
2. Unsere Stellungnahme ist eine vorläufige Stellungnahme. Wir beantragen eine Fristverlängerung zur Abgabe der endgültigen Stellungnahme. Die Frist soll bis einen Monat nach Zugang der in Ziffer 2 genannten Unterlagen verlängert werden.
3. Für das Wohngebiet Mengkofen Süd im vorliegenden Umfang ist kein Bedarfsnachweis geführt. Das Vorhaben hat aber erhebliche negative Auswirkungen sowohl für die betroffenen Anwohner als auch für den Naturraum.
4. Die vorliegende Planung bedarf weiterer wasserrechtlicher Gestattungen. Es ist zweifelhaft, ob diese Gestattungen erteilt werden können.
5. Der Bund Naturschutz lehnt die Ausweisung des Wohngebietes Mengkofen Süd im derzeit geplanten Umfang ab.
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Stellungnahme des BN zur Bauleitplanung Dengkofen 1 - Entwurfsfassung vom 24.05.2017

BN Stellungnahmen Bis zum 7.7.2017 lagen in der Gemeinde ebenfalls die Planungsunterlagen zur Bauleitplanung Dengkofen 1 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Der BN hat auch dazu eine Stellungnahme erarbeitet und fristgemäß abgegeben. Die Kritiken des BN auch zu diesen Planungsunterlagen sind gravierend. Der BN empfielt außerdem die Änderung des Flächennutzungsplans vom Verfahren zur Bauplanung zu entkoppeln und getrennt zu behandeln.

Zusammenfassend stellt der Bund Naturschutz folgendes fest:
1. Die vorliegenden Unterlagen sind aus unserer Sicht für eine ordnungsgemäße Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange unzureichend. Eine Überarbeitung der Unterlagen und eine nochmalige Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwingend erforderlich.
2. Sowohl für das Gewerbegebiet Dengkofen als auch für die Erweiterung des Gewerbegebietes Ettenkofen ist kein Bedarfsnachweis geführt. Beide Vorhaben haben aber erhebliche negative Auswirkungen sowohl für die betroffenen Anwohner in Dengkofen als auch für den Naturraum.
3. Die vorliegende Planung bedarf weiterer wasserrechtlicher Gestattungen. Es ist zweifelhaft, ob diese Gestattungen erteilt werden können.
4. Der Bund Naturschutz lehnt sowohl die Ausweisung des Gewerbegebietes Dengkofen als auch die Erweiterung des Gewerbegebietes Ettenkofen ab. [... mehr lesen als PDF ]

 

BN-Stellungnahme zur Bauleitplanung Gemeinbedarfsfläche am Schwebach - Entwurfsfassung vom 25.04.2017

BN Stellungnahmen Bis zum 7.6.2017 lagen in der Gemeinde die Planungsunterlagen zur Bauleitplanung Gemeinbedarfsfläche am Schwebach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Der BN hat auch dazu eine Stellungnahme erarbeitet und fristgemäß abgegeben. Die Kritiken des BN zu den Planungsunterlagen sind auch hier gravierend.

Fazit:
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. lehnt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 5 und Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsfläche am Schwebach“ entschieden ab und fordert eine sorgfältige Alternativenprüfung und Entwicklung eines KiTa-Gesamtkonzeptes. Neben Bedarfsdeckung und Wirtschaftlichkeit müssen dabei - im Interesse der Kinder - die Minimierung des Flächenverbrauchs und die Vermeidung der Umnutzung fruchtbarer Ackerböden in Siedlungs- und Verkehrsflächen als wichtige Ziele im Vordergrund stehen.
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